Das Working Holiday Visum für Kanada ist deine Eintrittskarte für ein Jahr voller neuer Erfahrungen, unendlich viel Spaß und vielleicht der besten Zeit deines Lebens. Wenn du deinen Aufenthalt selbst organisieren möchtest, sollte das Visums dein erster Schritt bei der Reiseplanung sein.
Um das Working Holiday Visum zu erhalten musst du einige Voraussetzungen erfüllen, die ich etwas weiter unten aufgelistet habe, und einen Antrag bei der IEC (International Experience Canada) stellen.
Die Anzahl der Visa ist für deutsche Staatsbürger sehr stark begrenzt und variiert von Jahr zu Jahr genauso wie der Zeitpunkt der Vergabe. Im Jahr 2015 wurden beispielsweise nur knapp 4200 Working Holiday Visa ausgestellt. Die Vergabe verteilte sich auf 2 Runden am 09. und am 14. April mit einem Kontingent von jeweils 2100 Visa. Das gesamte Kontingent des ersten Termins war schon innerhalb von wenigen Minuten erschöpft, während es beim zweiten Mal einige Tage dauerte.
Mit dem Visum erhältst du gleichzeitig auch eine Arbeitserlaubnis um während deines Aufenthalts jobben zu dürfen. Damit darfst du dann zum Beispiel Hotelarbeit oder Farmarbeit machen und kannst somit deine Reise- und Lebenshaltungskosten decken. Die Arbeitserlaubnis hat aber fast keine Einschränkungen, sodass du auch fast jeden anderen Auslandsjob in Kanada annehmen kannst.
Inhalt dieses Artikels:
Voraussetzungen
Beantragung des Visums
Alternativen zum Working Holiday
Voraussetzungen
Um das Working Holiday Visa bewilligt zu bekommen musst du neben dem korrekt ausgefüllten Visumsantrag noch einige weitere Bedingungen erfüllen.
Altersbeschränkung
Das Visa wird lediglich an Personen vergeben, die zur Zeit der Antragstellung zwischen 18 und 35 Jahren alt sind. Dabei zahlt der 18te Geburtstag als erster, und der Tag vor dem 36ten Geburtstag als letztmöglicher Tag um das Visum zu beantragen.
Keine Kinder
Solltest du unterhaltsberechtigte Kinder haben, dürfen diese dich nicht nach Kanada begleiten.
Gültiger Reisepass
Der Reisepass muss bereits bei der Antragstellung gültig sein und darf während des gesamten Aufenthalts in Kanada seine Gültigkeit nicht verlieren. Zu empfehlen ist zudem eine zusätzliche Gültigkeitsdauer von 3-6 Monaten.
Keine Vorstrafen
Nur Personen, die strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten sind, können das Visum beantragen.
Krankenversicherung
Bei der Einreise kannst du unter Umständen dazu aufgefordert werden deinen Versicherungsschutz in Form einer Auslandskrankenversicherung nachzuweisen. Solltest du dem nicht nachkommen können, kannst du an der Einreise gehindert werden.
Einmalige Beantragung
Das Visum wird pro Person nur ein einziges Mal im Leben ausgestellt. Eine Alternative, wenn man das WHV bereits genutzt hat, stellt allerdings das „Young Professionals Program“ dar. Damit kannst du dich ebenfalls für bis zu 12 Monate in Kanada aufhalten und arbeiten.
Ausreichend Finanzielle Mittel
usreichende finanzielle Mittel sind nachzuweisen um die eigenen Lebenshaltungskosten decken zu können. Die Kanadische Immigrationsbehörde möchte damit sicherstellen, dass Menschen mit dem WHV nicht auf Kosten des Staates leben werden. Es wird ein Betrag von 2500 CAD empfohlen bzw. wenn kein Rückflugticket vorhanden ist entsprechend mehr.
Staatsbürgerschaft
Das Working Holiday Visum wird nur an Staatsbürger vergeben deren Staaten ein bilaterales Abkommen mit Kanada haben. Zur Zeit sind das ungefähr 30 Länder inklusive Deutschland. Österreich und die Schweiz zählen bisher leider nicht dazu.
Working Holiday Visum Kanada beantragen
Die kanadische Botschaft in Berlin wurde vor ein paar Jahren geschlossen. Mit Ausnahme vom IEC Programm, welche für die Work and Travel Visumsanträge zuständig ist, sind seitdem alle deutschen Angelegenheiten bei der kanadischen Botschaft in Wien zu regeln.
Bevor ich hier allerdings ins Detail gehe möchte ich darauf hinweisen, dass Visumsanträge ausschließlich online gestellt werden können und du zur Bezahlung der Gebühr eine Kreditkarte benötigst. Eine sehr gut für Work and Travel geeignete Kreditkarte bietet die DKB an, mit der du unter anderem auch weltweit kostenlos Bargeld abheben kannst.
Die Beantragung
Jedes Jahr sind für deutsche Staatsbürger nur eine begrenzte Anzahl an Working Holiday Visa verfügbar und werden jedes Jahr an 2 unterschiedlichen Terminen vergeben. Welche das sind und ob für dieses Jahr noch Visa verfügbar sind, kannst du auf der Webseite der kanadischen Regierung. einsehen.
Die Antragstellung des Working Holiday Visums für Kanada teilt sich in 2 unterschiedliche Bereiche auf, die jeweils in einzelnen Schritten beschrieben sind. Der erste Teil befasst sich mit der Erstellung und Nutzung des Kompass Accounts vom IEC um am Working Holiday Programm zugelassen zu werden, während der zweite Teil sich mit dem MyCIC Account und der Arbeitserlaubnis für Kanada beschäftigt.
Kompass Account
- Erstelle einen IEC-Kompass Account indem du die Sprache auswählst (Englisch oder Französisch), deine persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum & Email eingibst und ein Passwort wählst. Auf der nächsten Seite kannst du dann individuelle Sicherheitsfragen auswählen um deinen Account vor dem Zugriff dritter zu schützen.
- Nachdem du dich im IEC-System registriert hast, erhältst du eine Email mit deiner Account Nummer und einer Anleitung zur Freischaltung.
- Nun kannst du den IEC Antrag beliebig oft aufrufen und bearbeiten. Wenn du diesen vollständig ausgefüllt und die geforderten Dokumente in digitaler Kopie beigefügt hast, kannst du den Antrag abschicken.
- Als nächsten Schritt erhältst du eine World Tracking Number (WTN) und eine Aufforderung die Programmgebühr von 150 CAD zu bezahlen. Zudem können eventuell weitere Unterlagen in Kopie gefordert werden.
- Jetzt hast du 10 Tage Zeit die Gebühr zu bezahlen und falls benötigt die geforderten Dokumente hochzuladen. Wenn du das erledigt hast bekommst du eine Quittung der bezahlten Gebühr und die IEC fängt an deinen Antrag zu prüfen.
- Solltest du alle Voraussetzungen erfüllen wird innerhalb der nächsten 14 Tage ein Conditional Acceptance Letter (CAL) an deinen Kompass Account gesendet. Das ist sozusagen deine Zulassungsbestätigung am Working Holiday Programm.
MyCIC Account
- Da das CAL nur für 14 Tage gültig ist, solltest du umgehend einen MyCIC Account erstellen und dir somit deine Arbeitserlaubnis für Kanada besorgen. Mit der Zulassungsbestätigung hast du auch Links und weitere Informationen zur Herstellung des Accounts erhalten.
- Nach erfolgreicher Erstellung des Accounts kannst du eine Arbeitserlaubnis beantragen indem du unter dem Reiter Apply for auf „Visitor Visa, study and/or work permit“ klickst und den weiteren Anweisungen folgst.
- Als nächstes kommst du auf eine Seite, auf der du benötigte Dokumente hochladen musst. Das sind zum Beispiel:
- Conditional Acceptance Letter (CAL)
- Reisepass
- Lebenslauf
- Digitales Foto
- Polizeiliches Führungszeugnis
- 2 weitere Formulare, die auch zum Download angeboten werden
- IMM1295 (Application for Work Permit Made Outside of Canada)
- IMM5707 (Family Information Form)
- Nachdem du alle Dokumente hochgeladen hast musst du eine weitere „Open Work Permit Holder Fee“ von 100 CAD bezahlen.
- Abschließend wird dein Antrag erneut von der kanadischen Immigration überprüft und du erhältst anschließend das „IMM5665 Letter of Introduction“ bzw dein Einreiseschreiben.
- Dieses Einreiseschreiben musst du bei der Einreise und Grenzkontrolle in Kanada dem Grenzbeamten vorzeigen und erhältst dein Work Permit.
Working Holiday Visum Nachrückverfahren
Solltest du beide Vergaberunden für das Visum verpasst und die kanadische Einwanderungsbehörde die Anträge für das laufende Jahr geschlossen haben, so kannst du trotzdem noch dein Work and Travel Abenteuer in Kanada starten indem du dich für das Nachrückverfahren bewirbst.
Damit trägst du dich sozusagen auf eine Warteliste ein für den Fall, dass einige Bewerber abgelehnt werden oder von alleine abspringen. Das hört sich im ersten Moment zwar nicht sehr vielversprechend an, kann in der Realität aber durchaus dazu führen, dass du doch noch so schnell wie möglich nach Kanada einreisen kannst.
In der Regel stehen nicht sehr viele Personen auf der Warteliste, wodurch grade kurz nach Ablauf der Vergaberunden gute Chancen bestehen durch das Nachrückverfahren doch noch an eines der begehrten Visa zu gelangen. Wenn die Anträge geprüft werden fliegen nämlich normalerweise ein paar Bewerber auf Grund von falsch ausgefüllten Formularen oder nicht bestandenen Bedingungen raus und machen Platz für Nachrücker. Je eher du dich für das Nachrückverfahren einträgst, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit mit dieser Taktik Erfolg zu haben.
Wie viele Personen momentan auf der Liste stehen kannst du ebenfalls auf der Seite der kanadischen Regierung einsehen.
Alternativen zum Work & Travel Programm
Deutschland und Kanada haben vor einigen Jahren das „Youth Mobility Program“ ins Leben gerufen, welches jungen Menschen zwischen 18 und 35 Jahren die Möglichkeit bietet das jeweils andere Land während eines Auslandsaufenthalt näher kennenzulernen. Neben dem klassischen Work & Travel bietet die IEC (International Experience Canada) damit zwei weitere Möglichkeiten um einen Auslandsaufenthalt in Kanada zu verbringen.
Young Professionals
Dieses Programm richtet sich an junge Berufstätige, die sich in Kanada fortbilden oder einfach Arbeitserfahrung im Ausland sammeln möchten. Als Young Professional kann man bis zu 12 Monate lang in Kanada arbeiten, benötigt allerdings bereits im Voraus einen Arbeitsvertrag oder ein glaubwürdiges Jobangebot um an dem Programm teilzunehmen und die Arbeitserlaubnis zu erhalten.
International Co-op (Internship)
Hierbei handelt es sich um das dritte Abkommen mit Kanada, mit dem Auszubildende und Studierende ein Auslandspraktikum absolvieren können. Das studien- bzw. ausbildungsbezogene Praktikum kann ebenfalls bis zu einem Jahr andauern. Um daran teilzunehmen muss man für den Zeitraum vom Auslandspraktikum eingeschriebener Student sein und ähnliche Voraussetzungen wie für ein Working Holiday erfüllen.
Für beide Programme sind ebenfalls nur begrenzte Plätze verfügbar. Es dauert in der Regel allerdings etwas länger als bei dem Working Holiday Visum bis diese vergeben sind.
Eine weitere Alternative ist das Touristenvisum, mit dem man zwar nicht jobben darf, dafür aber zum Beispiel Freiwilligenarbeit machen oder Wwoofen gehen kann.