Working Holiday Visum Neuseeland


Working holiday Visum Neuseeland

Um Work and Travel in Neuseeland machen zu können, benötigst du das sogenannte Working Holiday Visum. Dieses ist durch ein bilaterales Abkommen zwischen Deutschland und Neuseeland entstanden und ermöglicht es jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren einen 12 Monatigen Auslandsaufenthalt im jeweils anderen Land zu verbringen. Mit diesem Visum darfst du auch Arbeitstätigkeiten aufnehmen um deine Lebenshaltungs- und Reisekosten während des Aufenthalts zu decken.

Um das Visum bewilligt zu bekommen musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen und eventuell bei der Einreise am Flughafen Nachweise über deine finanziellen Mittel und eine umfassende Krankenversicherung erbringen.


 

 

Das Working Holiday Visum Neuseeland im Überblick

 

Offizielle Bezeichnung

Die offizielle Bezeichnung lautet Working Holiday Permit (WHP), und es ist Teil des Working Holiday Schemes (WHS), also dem bilateralem Abkommen zwischen Neuseeland und Deutschland.

Studiumserlaubnis

Mit dem Working Holiday Visa erhältst du sogar eine Studiumserlaubnis für Neuseeland, allerdings dürfen deine Kurse die Dauer von 6 Monaten während deines kompletten Aufenthalts nicht überschreiten.

Visumskontingent

Für deutsche Staatsbürger ist das neuseeländische Working Holiday Visum derzeit unbegrenzt erhältlich. Für Österreicher ist das Visumskontingent mit 100 Visavergaben pro Jahr sehr stark begrenzt.

 

Aufenthaltsdauer

Bis zu 12 Monaten lang darfst du dich mit dem Visum in Neuseeland aufhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung von 3 Monaten und eine gesamte Aufenthaltsdauer von 15 Monaten möglich.

Arbeitserlaubnis

Mit dem Working Holiday Visum darfst du jegliche Art von Arbeit in Neuseeland aufnehmen. Dazu zählen neben bezahlter Arbeit auch unbezahlte Praktika, Wwoofing- und Aupairtätigkeiten in neuseeländischen Gastfamilien.

Einreisebestimmungen

Bei der Einreise erhältst du am Flughafen das Working Holiday Permit während der Passkontrolle und kannst damit während der erlaubten Aufenthaltsdauer beliebig oft nach Neuseeland ein- und ausreisen.

 


 

 

Working Holiday Visum Neuseeland: Voraussetzungen

Um das Working Holiday Visum für Neuseeland bewilligt zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen vom Antragssteller erfüllt werden.
 

Altersbeschränkung

Das Working Holiday Visum wird nur an Personen zwischen 18 und 30 Jahren vergeben. Es ist also nicht möglich das Visum zu beantragen, wenn du noch keine 18 Jahre alt ist. Selbst dann nicht, wenn du bei der Beantragung 17, bei Einreise allerdings schon 18 Jahre alt bist. Es ist auch nicht möglich das Visum zu erhalten, wenn du schon 31 Jahre alt bist. Der letzte mögliche Tag der Beantragung ist der Tag vor deinem 31sten Geburtstag.

Einmalige Beantragung

Das Visum wird nur einmal pro Person ausgestellt und kann nicht erneut beantragt werden.

Falls du es früher mal beantragt hast, jedoch nie damit in Neuseeland eingereist bist, besteht eventuell die Möglichkeit es erneut beantragen zu können. In diesem Fall kontaktierst du am besten die neuseeländische Einwanderungsbehörde auf www.immigration.govt.nz

Einreise ohne Kinder

Unterhaltsberechtigte Kinder dürfen mit dem Working Holiday Visum nicht mit nach Neuseeland einreisen.

Gültiger Reisepass

Zum Zeitpunkt deiner Einreise muss dein Reisepass noch mindestens 15 Monate gültig sein.

Keine Vorstrafen

Du erhältst das Working Holiday Visum nur, wenn du strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten bist.

Zu erbringende Nachweise

Bei der Einreise am Flughafen können 2 unterschiedliche Nachweise von dir verlangt werden.

Einmal ist das der Nachweis über deine finanziellen Mittel, mit denen du nachweist deinen Lebensunterhalt decken zu können und, falls du mit einem Oneway-Flugticket eingereist bist, auch einen Rück- bzw. Weiterflug bezahlen zu können. Um nicht von der Einreise gehindert zu werden, solltest du also mindestens 4200 NZ$ + eventuelle Kosten für ein Flugticket nachweisen können.

Der andere Nachweis, den du am Flughafen eventuell erbringen musst, ist der Nachweis über eine gültige Auslandskrankenversicherung für den gesamten Aufenthalt in Neuseeland.


 

 

Working Holiday Visum Neuseeland beantragen

Working Holiday Visum Neuseeland Screenshot

Wenn du alle Bedingungen des Working Holiday Visums für Neuseeland erfüllst, kannst du das Working Holiday Visum ganz einfach online beantragen. Wie das genau funktioniert, erfährst du hier!

 

Um das Working Holiday Visum für Neuseeland beantragen zu können benötigst du einen Account auf der Webseite der Neuseeländischen Immigrationsbehörde. Diesen kannst du ganz einfach erstellen indem du auf der rechten Seite auf „Log in to apply online“ klickst und in der folgenden Liste das Working Holiday Visa auswählst. Auf der nächsten Seite erscheint ein Link um einen Account zu erstellen.
Nachdem du deinen Account erstellt hast bekommst du eine Registrierungsmail an deine E-Mail Adresse geschickt.

Nun musst du dich mit deinem Benutzernamen und Passwort in deinen Account einloggen und oben links auf Working Holiday klicken. Als nächstes wählst du dein Land aus, für deutsche Staatsbürger ist das „Germany“ und klickst anschließend auf „Apply now“.

Der nächste Schritt besteht darin alle Formulare auszufüllen und Fragen zu beantworten. Diese musst du natürlich wahrheitsgemäß ausfüllen und solltest Tippfehler vermeiden (Reisepassnummer, Name, etc)

Nachdem du alles ausgefüllt und beantwortet hast wirst du auf eine Seite geleitet, auf der du die Visumgebühren bezahlen musst. Diese betragen zur Zeit 165 NZ$, umgerechnet also knapp 95 €, und können ausschließlich mit einer Kreditkarte bezahlt werden.